Schachtgrubenabtrennung
Position 12 aus Tabelle 1 in DIN EN 81-80 / Risiko: Hoch
Mangel: | Nach DIN EN 81-80, Absatz 5.5.6.1 wird eine fehlende oder unzulängliche Abtrennung der Schachtgruben mehrerer Aufzüge im selben Schacht bemängelt. |
Gefährdung: | Lebensgefährliche Verletzung von Servicetechnikern, Aufzugwärtern und Dritten durch bewegliche, elektromechanisch angetriebene Anlagenteile des benachbarten Aufzuges im Schacht. |
Forderung: | Nach DIN EN 81-20, Absatz 5.2.5.5.2.1 sind die jeweiligen Projektierungsflächen von mehreren Aufzügen in einem gemeinsamen Schacht durch eine Verkleidung bis zu einer Höhe von mindestens 2,5 m über dem Niveau der untersten Haltestelle abzutrennen. Dabei muss ein Übertreten und Eindringen von Körperteilen in die Fahrbahnen von Gegengewichten und Kabinen wirksam verhindert werden. |
Hohes Risiko:
- Anhalte- und Nachregulierungsgenauigkeiten
- Gegengewichtsfahrbahnabtrennungen
- Schachtgrubenabtrennung
- Schachtabtrennung
- Schutzräume
- Schachtgrubenzugänge
- Notbremseinrichtungen
- Schachtbeleuchtung
- Schacht- und Schachttürverglasungen
- Kabinentüren / Sicherheitslichtgitter
- Schachttüren / Verriegelungseinrichtung
- Schachttüren / Automatisches Sperrmittel
- Fahrkorbschürzen
- Fahrkorbabschlusstüren
- Fahrkorbgeländer
- Schutzeinrichtungen für Hydraulikaufzüge
- Puffer
- Abstand Kabinentürschwelle zur Schachtwand
- Schützschaltung
- Schutz gegen elektrischen Schlag
- Notrufleitsysteme
- Zweikreisbremse
- Schachtumwehrungen
- Zugangstürschließeinrichtungen
- Triebwerks- und Rollenräume
- Schacht- und Fahrkorbtüren
- Türbefestigungen
- Türabstände
- Notbetriebssystem
Mittleres Risiko:
- Schutzeinrichtung gegen unkontrollierte Bewegung des Fahrkorbes
- Fangvorrichtungen in Aufwärtsrichtung
- Schutzabdeckungen
- Geschwindigkeitsbegrenzerseil-Spanngewichtsschalter