Schachtabtrennung
Position 13 aus Tabelle 1 in DIN EN 81-80 / Risiko: Hoch
Mangel: | Nach DIN EN 81-80, Absatz 5.5.6.2 wird eine fehlende oder unzulängliche Abtrennung bei mehreren Aufzügen im selben Schacht bemängelt, wenn der Abstand zu den beweglichen Teilen der jeweils benachbarten Aufzuganlage unter 500 mm beträgt. |
Gefährdung: | Lebensgefährliche Verletzung von Servicetechnikern, Aufzugwärtern und Dritten durch bewegliche, elektromechanisch angetriebene Anlagenteile des benachbarten Aufzuges im Schacht. |
Forderung: | Nach DIN EN 81-20, Absatz 5.2.5.5.2.2 sind die jeweiligen Projektierungsflächen von mehreren Aufzügen in einem gemeinsamen Schacht durch eine Verkleidung auf voller Höhe abzutrennen, wenn der Abstand zu den beweglichen Teilen der benachbarten Aufzuganlage weniger als 500 mm beträgt. Dabei muss ein Übertreten und Eindringen von Körperteilen in die Fahrbahnen von Gegengewichten und Kabinen wirksam verhindert werden. |
Hohes Risiko:
- Anhalte- und Nachregulierungsgenauigkeiten
- Gegengewichtsfahrbahnabtrennungen
- Schachtgrubenabtrennung
- Schachtabtrennung
- Schutzräume
- Schachtgrubenzugänge
- Notbremseinrichtungen
- Schachtbeleuchtung
- Schacht- und Schachttürverglasungen
- Kabinentüren / Sicherheitslichtgitter
- Schachttüren / Verriegelungseinrichtung
- Schachttüren / Automatisches Sperrmittel
- Fahrkorbschürzen
- Fahrkorbabschlusstüren
- Fahrkorbgeländer
- Schutzeinrichtungen für Hydraulikaufzüge
- Puffer
- Abstand Kabinentürschwelle zur Schachtwand
- Schützschaltung
- Schutz gegen elektrischen Schlag
- Notrufleitsysteme
- Zweikreisbremse
- Schachtumwehrungen
- Zugangstürschließeinrichtungen
- Triebwerks- und Rollenräume
- Schacht- und Fahrkorbtüren
- Türbefestigungen
- Türabstände
- Notbetriebssystem
Mittleres Risiko:
- Schutzeinrichtung gegen unkontrollierte Bewegung des Fahrkorbes
- Fangvorrichtungen in Aufwärtsrichtung
- Schutzabdeckungen
- Geschwindigkeitsbegrenzerseil-Spanngewichtsschalter