Schacht- und Schachttürverglasungen

Position 27 aus Tabelle 1 in DIN EN 81-80 / Risiko: Hoch

Mangel: Nach DIN EN 81-80, Absatz 5.7.3 wird ungeeignetes Glas in Aufzugschächten und -schachttüren bemängelt.
Gefährdung: Verletzung von Aufzugnutzern, Servicetechnikern, Aufzugwärtern und sonstigen Dritten sowie Sachschaden und Betriebsunterbrechungen durch gebrochene Scheiben und Öffnungen in den Schachttüren und Schächten.
Forderung: Nach DIN EN 81-20, Absätze 5.3.5.2.5 bis 5.3.5.2.8 sind Glasscheiben in Aufzugschächten und -schachttüren in bruchfestem VSG Glas auszuführen. Dabei sind die zugelassenen Abmessungen einzuhalten bzw. ist bei abweichenden Abmessungen die Mindestfestigkeit durch Berechnungen, Pendelschlagversuche und Gutachten nachzuweisen.