Nach DIN EN 81-80, Absatz 5.14.3 wird eine fehlende oder unzulängliche Notrufeinrichtung bemängelt. Nach DIN EN 81-20, Absatz 5.12.3.1 ist in bestehenden Aufzuganlagen ohne Fern-Notrufsystem ein solches nachzurüsten. Die Nachrüstung hat im Einklang mit der DIN EN 81-28 zu erfolgen.

Während bei Bestandsanlagen Notrufe bisher auch über konventionelle Kommunikationseinrichtungen wie herkömmliche Telefone und Notsignale abgegeben werden konnten, fordert die aktuelle Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nunmehr zwingend die Nachrüstung von speziell für den Aufzugbau geeigneten Notrufleitsystemen, wie diese für das Inverkehrbringen von Neuanlagen bereits seit 2000 erforderlich sind, bis spätestens zum 1. Januar 2021.

Zwar erscheint dieser Übergangszeitraum verhältnismäßig lang. In Anbetracht der Tatsache, dass in Deutschland nach Einschätzung der Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) mehrere Hundertausende Aufzüge nachzurüsten sind, gehen Fachkreise von einer dramatischen Verknappung der Ressourcen aus, die solche Systeme in Aufzüge überhaupt installieren und in Betrieb nehmen können.

PREY empfiehlt deshalb seinen Kunden zeitnah auf die aktuelle Technik umzusteigen und bietet hier neben der bislang überwiegend verwendeten Festnetztechnologie auch Mobilfunkübertragungssysteme an, die einfach nachgerüstet werden können. Mehr Informationen über unser Produktportfolio finden Sie unter Notrufweiterleitung.

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass Betreiber von Aufzuganlagen schon jetzt gesetzlich verpflichtet und in diesem Rahmen haftbar sind, Mittel und Maßnahmen zur Notrufweiterleitung aus Aufzugkabinen, Schachtgruben und Maschinenräumen an ständig besetzte Stellen vorzuhalten und die Einleitung der Befreiung in angemessener Zeit zu gewährleisten. Einzig die Art der hierfür einzusetzenden Technologie wird nunmehr am Stand der Technik orientiert.