Kabinentüren / Sicherheitslichtgitter
Position 30 aus Tabelle 1 in DIN EN 81-80 / Risiko: Hoch
Mangel: | Nach DIN EN 81-80, Absatz 5.7.6 wird eine fehlende oder unzulängliche Schutzeinrichtungen an kraftbetätigten Türen bemängelt. |
Gefährdung: | Verletzung von Aufzugnutzern beim Betreten bzw. Verlassen der Aufzugkabine durch zulaufende Schacht- und Kabinentürblätter. |
Forderung: | Nach DIN EN 81-20, Absatz 5.3.6.2.1 müssen folgende Voraussetzungen sichergestellt sein:
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Hohes Risiko:
- Anhalte- und Nachregulierungsgenauigkeiten
- Gegengewichtsfahrbahnabtrennungen
- Schachtgrubenabtrennung
- Schachtabtrennung
- Schutzräume
- Schachtgrubenzugänge
- Notbremseinrichtungen
- Schachtbeleuchtung
- Schacht- und Schachttürverglasungen
- Kabinentüren / Sicherheitslichtgitter
- Schachttüren / Verriegelungseinrichtung
- Schachttüren / Automatisches Sperrmittel
- Fahrkorbschürzen
- Fahrkorbabschlusstüren
- Fahrkorbgeländer
- Schutzeinrichtungen für Hydraulikaufzüge
- Puffer
- Abstand Kabinentürschwelle zur Schachtwand
- Schützschaltung
- Schutz gegen elektrischen Schlag
- Notrufleitsysteme
- Zweikreisbremse
- Schachtumwehrungen
- Zugangstürschließeinrichtungen
- Triebwerks- und Rollenräume
- Schacht- und Fahrkorbtüren
- Türbefestigungen
- Türabstände
- Notbetriebssystem
Mittleres Risiko:
- Schutzeinrichtung gegen unkontrollierte Bewegung des Fahrkorbes
- Fangvorrichtungen in Aufwärtsrichtung
- Schutzabdeckungen
- Geschwindigkeitsbegrenzerseil-Spanngewichtsschalter