Sicherheitssystemwartung – SW

Die Sicherheitssystemwartung erfüllt die Grundanforderung an die technische Betreuung einer jeden Aufzuganlage gemäß der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 3121), in denen die qualifizierte und bedarfsgerechte Instandhaltung einer Aufzugsanlage nach DIN EN 13015 festgelegt sind. Die Sicherheitssystemwartung ist die Grundlage jeder Wartungsvertragsart. Sie wird mittlerweile auch vermehrt als Funktionswartung bezeichnet und dient zur Aufrechterhaltung des sicheren Betriebes und der Grundfunktionen einer Aufzuganlage. Bei der Sicherheitssystemwartung werden regelmäßig alle Sicherheitsbauteile und einzusehenden beweglichen Komponenten einer Kontrolle unterzogen und die elektromechanische Funktionalität des Systems im Einzelnen und als Ganzes überprüft.

Die An- und Abfahrten unserer Servicetechniker, die Kundendienstfahrzeuge, Hilfsmittel und Kleinverbrauchsmaterialien innerhalb der Wartungseinsätze sind in der Sicherheitssystemwartungspauschale bereits enthalten. Ebenfalls beinhaltet ist die Registrierung der betroffenen Aufzuganlage in unserem Anlagenstamm und damit auch gleichzeitig in unserer Bereitschaftsdatenbank. Mit dieser Registrierung wird sichergestellt, daß die Aufzuganlage im Falle einer Störung außerhalb der Geschäftszeiten durch unsere Leitzentrale zugeordnet und ein Notdiensttechniker entsendet werden kann. Vertragskunden werden entsprechend bei Notdiensteinsätzen bevorzugt bedient.