Prüfung nach DGUV Vorschrift 3
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel unterliegen gemäß Anforderungen der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 / TRBS 1201 Teil 4 der regelmäßigen Überprüfung der elektrischen Sicherheit durch eine Elektrofachkraft. Diese sogenannte Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 darf den Zeitraum von vier Jahren nicht überschreiten.
Zwar wird eine Aufzuganlage im Rahmen der wiederkehrenden Prüfungen ebenfalls in Teilen einer elektrischen Prüfung durch die Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) unterzogen, diese Prüfung erfüllt allerdings ausdrücklich nicht die Anforderungen der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 / TRBS 1201 Teil 4.
Zur Durchführung der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 bedarf es spezieller elektronischer Analyse-Geräte mit integrierten Rechner-Prozessoren, die PREY in der Zentrale und allen Niederlassungen vorhält, und einer entsprechenden Schulung der Elektro-Fachkräfte nicht nur auf die Anwendung der Analyse-Gräte, sondern vielmehr auch auf die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Aufzugtechnik.
PREY bietet die Durchführung der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 durch speziell geschulte Elektro-Fachkräfte und Aufzug-Techniker inklusive Terminverwaltung, Sicht- und Funktionsprüfung der elektrischen Anlage, Messung der Schleifenwiderstände und Isolationswerte im Sicherheitskreis sowie Erstellung, Protokollierung, Archivierung und Ablage des Prüfberichtes in der elektronischen Anlagenakte und vor Ort der Anlage im Prüfbuch und per Prüfplakette im Schaltschrank.
PREY: Alles aus einer Hand!
- Prüfung vor Inbetriebnahme (PvI)
- Wiederkehrende Prüfung (Haupt- und Zwischenprüfungen)
- Sachkundigenprüfung
- Prüfung nach DGUV Vorschrift 3
- Gefährdungsbeurteilung (GBU)