Betreiberverantwortung: Überwachung, Betreuung & Prüfungen

Die gesetzlichen Verpflichtungen für Betreiber von Aufzuganlagen ergeben sich im Wesentlichen aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 823 BGB). Die wichtigsten sind:

  • die regelmäßige Kontrolle des Anlagenzustandes und der Grundfunktionen (Einweisung und Vorhaltung von beauftragten Personen – früher „Aufzugwärter“),
  • die Erhaltung der Anlage in einem ordnungsgemäßen Betriebszustand (Wartung),
  • die Instandhaltung der Anlage (Inspektion, Reparatur, Instandsetzung),
  • die Vorhaltung, der Betrieb und die Aufschaltung eines Notrufleitsystems auf eine ständig besetzte Notrufleitzentrale mit 24h-Rufbereitschaftsdienst und angemessener Reaktionszeit,
  • die Durchführung und Dokumentation gesetzlicher Prüfungen (Prüfungen vor Inbetriebnahme, wiederkehrenden Prüfungen, DGUV-Prüfungen, Gefährdungsbeurteilungen) und
  • der Betrieb der überwachungsbedürftigen Anlage nach dem Stand der Technik (Maßnahmenfestlegung nach TOP-Prinzip, Nachrüstungen gemäß Gefährdungsbeurteilung, Modernisierung).

Auf den folgenden Seiten finden Sie das PREY Dienstleistungsportfolio, welches wahlweise einzelne Teile oder auch alle Bereiche Ihrer Verpflichtungen als Betreiber einer Aufzuganlage zuverlässig abdeckt, um Sie fach- und sachkundig zu unterstützen.

Die gängigsten aktuellen Normen, Richtlinien und Regelwerke für den Betrieb von Aufzuganlagen, in denen die zu ergreifenden technischen Maßnahmen und Leitfäden beschrieben sind, finden Sie unter Normen & Standards.